|
„ ... Sucht ist nicht per Dekret abzuschaffen,
aber es lassen sich soziale Rahmenbedingungen
fördern, die den Rausch als eine Qualität menschlicher
Erfahrung integrieren und jene Folgen minimieren, die
keineswegs physiologische Notwendigkeit, sondern
Konsequenz unserer Zuschreibung und Bewertung sind."
(Aldo Legnaro 1991, 27)
Unsere Handlungsgrundsätze:
Konzentration
auf junge Menschen
Junge Menschen (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) sind
Hauptzielgruppe unserer Aktivitäten. Um diese möglichst optimal zu erreichen,
werden auch Peers, Multiplikatoren und Eltern soweit wie möglich in die Arbeit
einbezogen.
Spezieller
Bedarf für sozial Benachteiligte und hoch belastete Gruppen
Belastete Gruppen und Personen sind in besonderer Weise gefährdet, Suchterkrankungen
zu entwickeln und oftmals mit sonst üblichen Strategien nicht ausreichend zu
erreichen. Für diese Gruppen entwickeln wir spezifische Angebote und stellen
besondere Ressourcen zur Verfügung.
Akzeptierender
Ansatz
Unsere Arbeit mit jungen Menschen folgt einem akzeptierenden Ansatz,
der möglichst unvoreingenommen und nicht moralisierend oder autoritär-normensetzend
geleitet ist. Dabei vermeiden wir eine rein anwaltschaftlich-parteiliche
Position. In den oft vorherrschenden Zwangskontexten, in denen wir Kindern und
Jugendlichen begegnen, nehmen wir im Sinne unseres pädagogischen Handelns jedoch
nicht selten eine anwaltschaftliche Position ein.
Prävention
früh beginnen, kontinuierlich handeln, früh intervenieren
Um erfolgreich zu sein, muss Suchtprävention bereits im frühen
Kindesalter einsetzen. Prävention muss Kindern und Jugendlichen punktuell immer
wieder begegnen. Um riskanten Konsummustern zu entgegnen und sie zu reduzieren,
entwickeln wir geeignete Maßnahmen und Angebote der frühen Intervention.
Settinggerechte
Umsetzung
Unsere Präventionsprojekte sind setting‑ und lebensweltgerecht
angelegt und binden neben den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch
Eltern und Multiplikatoren ein.
Förderung
gesundheitsverträglichen Verhaltens als Leitprinzip
Entsprechend dem salutogenetischen Ansatz ist unser vorrangiges
Grundprinzip Förderung gesundheitsverträglichen Verhaltens, nicht das Verbot
schädigenden Verhaltens.
Förderung
eines verantwortungsvollen Konsums als vorrangige Zielvorstellung
Unser übergreifendes Ziel ist es, einen möglichst risikoarmen,
verantwortungsvollen, individuell und sozial verträglichen Konsum zu fördern. Unsere
Arbeit zielt vorrangig auf die Vermeidung von besonders risikobehaftetem Konsum
und weniger auf die Förderung von Abstinenz.
Kompetenzerweiterung
vor Verbot
Die Durchsetzung von Verboten und Einschränkung der Verfügbarkeit
psychoaktiver Substanzen steht entgegen unserem Ansatz der Akzeptanz und
Integration von Rausch- und Genussmittelkonsum und seiner Wahrnehmung als
kulturelles Gut in großen Bevölkerungsteilen, Subkulturen und Jugendszenen. Daneben
verhindert das Verbot bestimmter psychoaktiver Substanzen die Aneignung von
risikominimierenden Strategien beim Gebrauch und die Integration solcher
Zielstellungen in die pädagogische Arbeit. Schließlich führt die Illegalität
des Handelns beim Drogenverkehr und –gebrauch zu vermeidbaren, teilweise extrem
die Gesundheit gefährdenden Effekten. Die weitgehende Durchsetzung des Verbots
bestimmter Substanzen ist daher unrealistisch und entspricht nicht unseren
Zielstellungen. Im Sinne der Förderung eines verantwortungsvollen Konsums ziehen
wir Strategien der Kompetenzerweiterung denen der Kontrolle und des Verbots
grundsätzlich vor. Wir machen auch den Gebraucherinnen und Gebrauchern
illegaler Drogen ein Angebot, risikoarme Strategien beim Konsum zu entwickeln. Die
Einschränkung der Verfügbarkeit bestimmter psychoaktiver Substanzen durch
Kinder und Jugendliche (etwa durch Altersbeschränkungen und Steuererhöhungen)
kann auch in unserem Sinne Ziel der Suchtprävention sein, muss dann aber
realistischerweise auch durchsetzbar und kontrollierbar sein und darf nicht zu
einer maßgeblichen Verlagerung von Konsum in Räume und Bereiche führen, die für
die pädagogische Arbeit nicht mehr sichtbar sind und in denen Prävention und
Intervention kaum mehr möglich sind. Weitere Kontrollmaßnahmen und Verbote sind
vor allem dann legitim, sofern sie zur Einhaltung des Kinder- und
Jugendschutzes beitragen und Gewalt gegenüber anderen reduzieren.
Gendersensibilität
und –spezifität der Maßnahmen
In unseren Maßnahmen versuchen wir soweit wie möglich, das Prinzip des
Gender Mainstreaming umzusetzen, alle
Maßnahmen werden gendersensibel bzw- genderspezifisch entwickelt.
Mix
aus Verhaltens- und Verhältnisprävention
Erfolgreich sind vor allem Präventionsmaßnahmen, die verhaltens‑ und
verhältnispräventive Ansätze verbinden. Entsprechend stimmen wir Maßnahmen, Projekte
und angewendete Strategien mit denen anderer Akteure ab. Wir nehmen soweit wie
möglich Einfluss auf die Lebenswelt und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
umgebende Faktoren und setzen uns für positive strukturelle Veränderungen ein.
Einbindung
in die Strategie der Gesundheitsförderung in Kommune und Land
Strategien und Maßnahmen werden von uns in die Gesamtstrategie der
Gesundheitsförderung eingebunden. In der Formulierung konkreter Zielsetzungen
der Arbeit orientieren wir uns am Gesundheitszieleprozess im Land Brandenburg.
|