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In
Brandenburg und Berlin gilt seit 2004/2005 an allen Schulen ein
generelles Rauchverbot (auch für Lehrerinnen und Lehrer und
sonstiges Personal). In Zusammenarbeit mit dem Brandenburger
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung des Rauchverbots und auf
der Suche nach Wegen, die Raucherquote unter ihren Schülerinnen und
Schülern zu senken.
Im
Rahmen einer individuellen Organisationsberatung durch die
Suchtpräventionsfachstelle planen wir gemeinsam Fortbildungen für
die Lehrerinnen und Lehrer und/oder Eltern an ihrer Schule,
erarbeiten mit Ihnen zusammen eine Verbesserung der schulinternen
Regeln (auch bei Verstößen gegen das Rauchverbot) und entwickeln
weitere Maßnahmen zum Nichtrauchen, z. B. Die Durchführung einer
Umfrage unter den Schülern.
Wir
orientieren uns dabei am im Auftrag der BZgA für Schulleitungen und
-personal entwickelten Leitfaden "Auf dem
Weg zur rauchfreien Schule" [Download PDF 1,5 MB], in dem Hilfestellungen für
den Umgang mit rauchenden Jugendlichen, Basisinformationen zum Thema
Rauchen und Raucherentwöhnung, Strategien zur Raucherentwöhnung für
Jugendliche und Möglichkeiten der Umsetzung zur „Rauchfreien
Schule“ zusammengefasst werden. Der Leitfaden kann im Internet
heruntergeladen, bei der BZgA kostenlos bestellt oder über uns
bezogen werden.
Effekte:
Positive
Effekte auf das Rauchverhalten sind je nach Umfang der Maßnahmen zu
erwarten.
Zeitaufwand:
Je
nach Art und Umfang der geplanten Maßnahmen sehr unterschiedlich.
Die Beratung zur Rauchfreien Schule bedarf eines festen
Ansprechpartners für die Schule von Seiten der Eltern sowie
Lehrerinnen und Lehrer und mindestens zwei Arbeitstreffen pro
Schuljahr mit der Schulleitung. Soll die Rauchfreie Schule
erfolgreich laufen, empfiehlt sich das Einsetzen einer
Steuerungsgruppe.
Kosten:
Individuelle
Beratung und Behandlung des Themas im Rahmen von Schulkonferenzen
etc.: Keine
Für
das systematische Arbeiten an der Schulordnung und Handlungsschritten
für den Umgang mit Verstößen gegen die Nichtraucherregelung
empfiehlt sich eine ganztägige schulinterne Lehrerfortbildung
(SCHILF) an. Mittel hierfür können beim staatlichen Schulamt
beantragt werden.
Nähere
Informationen:
Bitte
sprechen Sie uns an!
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